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Die Kosten werden Ihnen vor dem Gesprächsaufbau kostenlos angesagt.
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Fax: 0221 - 972 55 31
Ust-ID: DE811790063 |
Allgemeine
Verkaufsbedingungen
§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich
- Unsere
Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
- Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Unsere
Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn
von § 310 BGB.
§ 2
Angebot – Angebotsunterlagen
- Ist
die Bestellung als Angebot gemäß
§ 145 BGB zu qualifizieren, so können wir
dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
- An
Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch
für solche schriftlichen Unterlagen, die als
„vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe
an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
§ 3
Preise –
Zahlungsbedingungen
- Sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung; diese wird
gesondert in Rechnung gestellt.
- Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug
von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln
betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
- Aufrechnungsrechte
stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Wir sind
berechtigt, die Ansprüche aus unseren
Geschäftsverbindungen abzutreten
- Fälligkeit
der Ansprüche des Factors gegenüber dem Debitor:
Befindet
sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen
Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden
Forderungen sofort fällig.
- Leistung:
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung
ausschließlich an die Bankverbindungen der Coface Finanz
GmbH, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz, zu leisten, an die wir unsere
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus
unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser
Vorbehaltseigentum haben wir auf dieses Institut übertragen.
- Abtretungsvermerk
Wir bitten Sie, Zahlungen durch Scheck oder Überweisungen unter Angabe der Factoring
Kunden-Nr 9009/291, Ihrer Kunden- und Rechnungsnummer sowie Rechnungsdatum
nur an die Coface Finanz GmbH zu leisten, an die wir die dieser Rechnung
zugrundeliegende Forderung sowie alle bestehenden und zukünftigen Forderungen
verkauft und abgetreten haben. Auch unseren Eigentumsvorbehalt haben wir auf dieses
Institut übertragen.
Ihre Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die Coface Finanz
GmbH erfolgen! Coface Finanz GmbH
Isaac-Fulda-Allee 1
55124 Mainz
Commerzbank Mainz
Kto-Nr.: 2006872
BLZ: 550 400 22
§ 4
Lieferzeit
- Der Beginn
der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus.
- Die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der
Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
- Sofern die
Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist.
- Wir haften
nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von
§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von
§ 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein
Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall
geraten ist.
- Wir haften
ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften
auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu
vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
- Weitere
gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben
vorbehalten.
- Es gelten
ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit
denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden
erklärt, und zwar ebenso für künftige
Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns
bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag
abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so
gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst
wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie
von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
§ 5
Gefahrenübergang – Verpackungskosten
- Sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung ab Werk vereinbart.
- Sofern der
Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Kunde.
§ 6
Mängelhaftung
- Mängelansprüche
des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
- Soweit ein
Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort verbracht wurde.
- Schlägt
die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Wir haften
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung
wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht
vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die
Verjährungsfrist für
Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet
ab Gefahrenübergang.
- Die
Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den
§§ 478, 479 BGB bleibt unberührt;
sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der
mangelhaften Sache.
§ 7
Gesamthaftung
- Eine
weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6
vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823
BGB.
- Die
Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz
nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit die
Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8
Eigentumsvorbehaltssicherung
- Wir behalten
uns das Eigentum an der Kaufsache und aller bestehenden und
künftig entstehenden Forderungen aus unserer
Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich
unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der
Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist
auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Kunde ist
verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der
Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage
gemäß § 771 ZPO erheben
können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist
berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt)
unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne
oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
- Die
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im
Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache.
- Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der
Kunde uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- Der Kunde
tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen
ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%
übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
§ 10
Gerichtsstand – Erfüllungsort
- Gerichtsstand
ist nach unserer Wahl Köln oder Mainz
- Die
Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen
Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem
Handelsgesetzbuch
- Sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz oder Mainz Erfüllungsort.
- Der Inhalt
der von gesondert abgeschlossenen Verträge
(Individualvereinbarungen), gehen diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor, soweit diese Schriftform aufweisen.
Alle Vereinbarungen Nebenabreden etc. zwischen den Vertragspartnern
bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die
Aufhebung der Schriftform. Sollte eine Bestimmung zum Teil oder ganz
unwirksam sein oder werden, berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine
rechtsgültige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt zu ersetzten.
Stand: Mai 2009
Rechtliche Information:
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